Informationen zur Gewerbeversicherung
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Produkthaftpflichtversicherung
Die Produkthaftpflichtversicherung wird in der Regel mit der Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert. Die Produkthaftpflichtversicherung bietet Schutz für alle Schäden durch vom Versicherten hergestellte oder gelieferte Produkte und sonstige Leistungen diese sind in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht erfasst. Hersteller haften immer für Schäden aufgrund von Fehlern an Ihren Erzeugnissen auch wenn sie keine Schuld daran haben. Da fehlerhafte Rohprodukte einiges nach sich ziehen können und diese Konsequenzen mit hohen Kosten verbunden sein können, ist diese Erweiterung insbesondere für Produzenten von Roh- oder Zwischenprodukten erforderlich.
Beispiele für gedeckte Leistungen
1. Ein vom Unternehmen des Versicherten hergestellter Herd verursacht beim Endkunden einen Brand.
2. Ein vom Versicherten geliefertes schadhaftes Gerät verursacht Mängel an den mit ihr hergestellten Produkten.
Der Gesetzgebung zufolge haftet der Versicherte für alle Schäden aus Produktmängeln, auch wenn dem Produzenten kein konkretes Verschulden nachgewiesen werden kann. Gegebenenfalls muss der Geschädigte sogar Schmerzensgeld zahlen. Wenn ein Unternehmer bei seinem Betrieb also das Risiko sieht, dass solche Schäden auftreten, sollte er unbedingt ergänzend zur Betriebshaftpflichtversicherung eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen.
Im Einzelnen leistet die Produkthaftpflicht bei folgenden Gegebenheiten:
- Sachschäden bei Dritten durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften des Produkts
- Vermögensschäden durch Sachmängel, die durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung des gelieferten Produkts mit anderen Produkten entstehen
- entstandene Kosten bei anderen nach Weiterverarbeitung bzw. Weiterbearbeitung eines mangelhaften Produkts
- Ausbau des eigenen fehlerhaften Produktes und Einfügung eines mangelfreien Produkts
- Herstellung fehlerhafter Produkte durch gelieferte mangelhafte Maschinen
Keinen Versicherungsschutz bieten die Versicherer für Schäden am eigenen Produkt des Versicherten oder für eine Nachlieferung eines mangelfreien Produktes.
Wird wegen eines Mangels der Rückruf eines Produkts notwendig, ist dieser nicht über die Produkthaftpflicht abgesichert. In dieser Situation ist eine gesonderte Rückrufkostenversicherung nötig.
Quelle: www.finanzen.de



